Frage & Antwort
Rollo am Dachfenster in der Mietwohnung: erlaubt, und wer zahlt?
Ein bohrfreies Rollo, das sich spurlos wieder abnehmen lässt, bringen viele Mieter ohne Rückfrage an. Pauschal erlaubt ist es nicht: Maßgeblich sind dein Mietvertrag und die Frage, ob am Fenster etwas beschädigt wird. Zahlen musst du ein selbst gekauftes Rollo in der Regel selbst; einen Anspruch auf Sonnenschutz vom Vermieter gibt es meist nur, wenn er mitvermietet oder vereinbart ist. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Die kurze Antwort
Allgemein gilt: Der Mieter darf die Wohnung vertragsgemäß gebrauchen (§ 535 BGB) und haftet nicht für Abnutzung durch diesen Gebrauch (§ 538 BGB), muss die Wohnung beim Auszug aber zurückgeben (§ 546 BGB) und darf eigene Einrichtungen wieder mitnehmen (§ 539 BGB). Saugnapf- oder Klemmlösungen ohne Spuren sind deshalb die sicherste Wahl. Ein Rollo zahlt in der Regel, wer es kauft. Im Zweifel den Vermieter vorher fragen.

Was das Gesetz allgemein regelt
Vier Vorschriften des BGB sind für ein Rollo in der Mietwohnung der Rahmen:
| Vorschrift | Inhalt (sinngemäß) | Was das fürs Rollo heißt |
|---|---|---|
| § 535 BGB | Der Vermieter überlässt die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie so. | Ob Sonnenschutz zu diesem Zustand gehört, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. |
| § 538 BGB | Für Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht einstehen. | Normale Abnutzung ist kein Schaden – Bohrlöcher oder Kleberreste können etwas anderes sein. |
| § 539 Abs. 2 BGB | Der Mieter darf eine Einrichtung wegnehmen, mit der er die Mietsache versehen hat. | Dein Rollo gehört dir und darf beim Auszug mit. |
| § 546 Abs. 1 BGB | Der Mieter gibt die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurück. | Was du angebracht hast, sollte sich spurlos entfernen lassen. |
Daraus ergibt sich keine feste Regel „bohrfrei ist immer erlaubt“. Eine Antwort, die das pauschal behauptet, greift zu kurz. Sicher ist nur: Je weniger am Fenster verändert wird, desto weniger kann beim Auszug strittig sein.
Welche Befestigung für Mieter am wenigsten Risiko hat

| Befestigung | Spuren am Fenster laut Hersteller | Einschätzung für Mieter |
|---|---|---|
| Saugnäpfe auf der Scheibe | rückstandsfrei (Lichtblick-Shop) | geringstes Risiko |
| Einklicken in vorhandene Halterungen | keine neuen Teile am Fenster | gering, solange die Halterungen schon da sind |
| Klemmträger | rückstandslos laut Hersteller-Shop | gering, passen am Dachfenster aber selten |
| Klebeprofile, Klebestreifen | keine allgemeine Zusage | vorher mit dem Vermieter klären |
| Bohren und Schrauben | Bohrlöcher bleiben | nur mit Zustimmung |
Lichtblick schreibt selbst, die Saugnapf-Befestigung sei ideal für Mietwohnungen oder Situationen, in denen nicht gebohrt werden soll. Für Klebelösungen fehlt eine vergleichbare allgemeine Zusage; mehr dazu unter Gehen Klebe-Plissees rückstandslos ab?.
GARDINIA
GARDINIA Dachfenster-Plissee
Blickdichtes, lichtdurchlässiges Plissee, das mit Saugnäpfen auf der Scheibe hält und sich von oben und unten verschieben lässt.
Warum hier: Hält mit Saugnäpfen auf dem Glas, ohne Bohren und Schrauben – am Rahmen bleibt nichts zurück.
Ideal für: Sichtschutz am Dachfenster, wenn Tageslicht bleiben darf und nichts gebohrt oder geklebt werden soll.
- Montage ohne Bohren und Schrauben durch Saugnäpfe (Hersteller)
- Zwei Bedienschienen, Höhe frei einstellbar
- Laut Hersteller kindersicher nach EN 13120
- Verdunkelt nicht, nur Sichtschutz
- Saugnäpfe brauchen eine saubere, glatte Scheibe
- Kein Hitzeschutz (keine Thermobeschichtung)
- Befestigung
- Saugnäpfe auf der Scheibe
- Funktion
- Sichtschutz, lichtdurchlässig
- Seitenführung
- nein, zwei Bedienschienen
- Passform
- 36,3 × 80 cm, laut Hersteller u. a. für C04/CK04
- Bedienung
- verschiebbar von oben und unten
Zum Verdunkeln reicht ein Plissee nicht. Wer im Schlafzimmer dunkel braucht und Halterungen am VELUX-Fenster hat, kann ein Rollo einklicken; das Itzala-Rollo ohne Bohren* klebt allerdings Schienen und Unterkante – also vorher fragen. Die Einklick- und Klemmvarianten stehen unter Dachfenster-Rollo zum Klemmen, Klebelösungen unter Kleben und Klett, alle Saugnapf-Produkte unter Sonnenschutz mit Saugnapf.
Wer zahlt den Sonnenschutz?
Kaufst du ein Rollo selbst, zahlst du es auch – es bleibt dein Eigentum und darf nach § 539 BGB beim Auszug mit. Ob der Vermieter Sonnenschutz stellen muss, ist eine andere Frage. Das Gesetz nennt ihn nicht ausdrücklich. Ein Anspruch kommt in der Regel nur in Betracht, wenn Sonnenschutz mitvermietet ist – etwa ein vorhandenes Rollo oder eine Markise, die kaputtgeht – oder wenn ihr ihn vereinbart habt.
Stiftung Warentest weist im Ratgeber „Kühlen, Lüften, Dämmen“ darauf hin, dass Mietern bei baulichen Veränderungen meist die Hände gebunden sind, und rät etwa bei Klimageräten, die Installation vorher schriftlich genehmigen zu lassen. Für ein Rollo ohne Eingriff ins Fenster ist das kaum je nötig; für eine außen montierte Lösung schadet eine kurze schriftliche Zustimmung nicht.
Hitze in der Dachwohnung
Im Sommer geht es Mietern meist um Hitze, nicht um Licht. Innen liegende Rollos helfen dabei nur begrenzt, weil die Wärme schon hinter der Scheibe ist. Eine außen eingehängte Markise wirkt deutlich stärker, verändert aber das Erscheinungsbild von außen – auch hier lohnt die Absprache. Welche Lösungen es gibt, steht unter Hitzeschutz fürs Dachfenster. Alle bohrfreien Wege im Überblick zeigt die Startseite.
Oft gefragt
Muss der Vermieter am Dachfenster einen Sonnenschutz stellen?
Das Gesetz nennt keinen Sonnenschutz ausdrücklich. § 535 BGB verpflichtet den Vermieter, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Ob dazu ein Rollo gehört, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Rechtsprechung zu heißen Dachwohnungen haben wir nicht geprüft; bei Streit hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin.
Darf ich als Mieter ein Klebe-Rollo am Dachfenster anbringen?
Das hängt vom Mietvertrag ab und davon, ob beim Abnehmen etwas zurückbleibt. Für Klebemontage gibt es keine allgemeine Herstellerzusage, dass sie rückstandslos abgeht. Weil du die Wohnung beim Auszug zurückgeben musst, ist bei Klebelösungen eine kurze Rückfrage beim Vermieter sinnvoll.
Muss ich das Rollo beim Auszug abbauen?
Nach § 539 BGB darfst du Einrichtungen, mit denen du die Wohnung versehen hast, wieder wegnehmen; nach § 546 BGB gibst du die Wohnung zurück. Ob das Rollo bleiben darf oder entfernt werden muss, regelt im Zweifel eine Absprache mit dem Vermieter oder dem Nachmieter.
Belege und Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 546 Rückgabepflicht des Mieters
- Lichtblick: Dachfenster-Plissee ohne Bohren (Saugnapf rückstandsfrei, Mietwohnung)
- Stiftung Warentest: Kühlen, Lüften, Dämmen (27.05.2026)
Weiter unterm Dach
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Wer hier vergleicht
Redaktion dachfenster-rollo-ohne-bohren.de
Sonnenschutz für Dachfenster
Wir sind die Redaktion von dachfenster-rollo-ohne-bohren.de. Wir werten Herstellerseiten, Einbauanleitungen, Typenschild- und Maßangaben der Fensterhersteller sowie Normen wie DIN 4108-2 aus und machen daraus verständliche Kaufberatung für Rollos, Plissees und Markisen am Dachfenster. Eigene Tests machen wir nicht, und wir sind mit keinem Fenster- oder Rollohersteller verbunden.
- Herstellermaße statt Händlerangaben
- Quellen auf jeder Seite
- Keine eigenen Tests – offen gesagt
- Mit keinem Hersteller verbunden